Im Gutachten: Ich habe in der Klausur wieder durcheinander geprüft — objektive Sorgfaltspflichtverletzung, subjektive Vorhersehbarkeit, Erfolg. Was ist der saubere Aufbau?
1 Antworten
Die Fahrlässigkeit prüfst du dreistufig. (1) Objektiver Tatbestand: Erfolg + Kausalität. Dann objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, gemessen am besonnenen und gewissenhaften Menschen im Verkehrskreis des Täters). Objektive Vorhersehbarkeit und Vermeidbarkeit. Schließlich Pflichtwidrigkeitszusammenhang (wäre der Erfolg auch bei rechtmäßigem Alternativverhalten eingetreten?) und Schutzzweckzusammenhang. (2) Subjektiver Tatbestand: subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (konnte der konkrete Täter die Sorgfalt erkennen?), subjektive Vorhersehbarkeit. (3) Rechtswidrigkeit + Schuld wie gewohnt. Trennung objektiv/subjektiv ist das Wichtigste — immer.
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