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Öffentliches Recht

Bestimmtheitsgrundsatz im Steuerrecht — wie eng ist er?

gefragt von Referendar mit Schwerpunkt Steuern

Steuernormen werden häufig als sehr komplex kritisiert. Wo verläuft die verfassungsrechtliche Grenze zur Unbestimmtheit? Kennt ihr neuere Entscheidungen des BVerfG dazu?

SteuerrechtBestimmtheitArt. 20 Abs. 3 GG

1 Antworten

P
Prof. h.c. Müller, Steuerrecht
12

Der Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG, teils Art. 103 Abs. 2 GG analog) fordert, dass Steuerpflichtige ihre Belastung aus der Norm voraussehen können. Eine Norm genügt, wenn sich ihr Inhalt mit juristischen Methoden erschließen lässt. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind zulässig — nur komplett konturlose Blankettvorschriften verletzen das Gebot. Neuere BVerfG-Rechtsprechung: Beschluss vom 2.12.2021 (1 BvR 2771/18) — Strafvorschriften zum Insidergeschäft bestätigt trotz Unbestimmtheit. Im Steuerrecht klassisch: BVerfGE 118, 168 — Pendlerpauschale, verfassungswidrig wegen Gleichheitssatz (Art. 3). Für die Klausur: Immer zwei Prüfungen unterscheiden — formelle (Bestimmtheit) und materielle (Gleichheit, Verhältnismäßigkeit).

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