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Öffentliches Recht

Schutznormtheorie bei § 839 BGB — wann ist eine Vorschrift drittschützend?

gefragt von Ref. im 2. Jahr

Bei der Amtshaftung scheitert es oft am Drittbezug der Amtspflicht. Wie entscheide ich, ob eine Vorschrift drittschützend ist? Gibt es Faustregeln?

Amtshaftung§ 839SchutznormDrittbezug

1 Antworten

J
Jurafuchs-Redaktion
Antwort der Jurafuchs-Redaktion
28

Die Schutznormtheorie fragt nach dem Regelungszweck der Norm. Eine Amtspflicht ist gegenüber einem Dritten bestehend, wenn die Norm auch dessen Interessen (zumindest mit) schützen soll — nicht nur das Allgemeininteresse. Kriterien nach st. Rspr.: (1) Zweck der Norm (teleologisch); (2) individualisierte Personengruppe im Sinne eines Drittschutzes; (3) Abgrenzung zum reinen Reflex einer öffentlich-rechtlichen Pflicht. Beispiele: Baurechtliche Nachbarschutznormen (§ 31 BauGB — drittschützend im Nachbarrecht); Straßenverkehrsrechtliche Pflichten (Ampelsteuerung — grundsätzlich Allgemeinschutz, nicht drittschützend). Die Klausurprüfung: Zweckfrage zuerst — dient die Norm individuellen Interessen oder nur Allgemeinwohl? Dann Personenkreis — ist er abgrenzbar? Schließlich Reflex-Test.

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