Ich tue mich schwer damit, die Drei-Stufen-Theorie sauber anzuwenden. Besonders die Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelungen und subjektiven Zulassungsvoraussetzungen — woran mache ich das fest?
2 Antworten
Die Drei-Stufen-Theorie betrifft die Rechtfertigung von Eingriffen in Art. 12 Abs. 1 GG. Stufe 1 (Berufsausübungsregelungen): Wie darf der Beruf ausgeübt werden? — Rechtfertigung durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls. Stufe 2 (subjektive Zulassungsvoraussetzungen): An welche persönlichen Voraussetzungen ist der Zugang geknüpft (Prüfung, Qualifikation)? — Rechtfertigung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter. Stufe 3 (objektive Zulassungsvoraussetzungen): Von Umständen unabhängig von der Person (z.B. Bedarfsprüfung)? — Nur zur Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlicher schwerer Gefahren für überragend wichtige Gemeinschaftsgüter. In der Klausur: erst Schutzbereich, dann Eingriff, dann Stufe identifizieren, dann passenden Maßstab prüfen.
Konkrete Daumenregel für die Abgrenzung: Berufsausübung = „Wie übe ich den Beruf aus?“ (Ladenöffnungszeiten, Werbeverbote). Subjektive Zulassung = „Darf ich den Beruf überhaupt ausüben — abhängig von mir?“ (bestandene Prüfung, Alter). Objektive Zulassung = „Darf ich den Beruf überhaupt ausüben — abhängig von Umständen, die nichts mit mir zu tun haben?“ (Bedarfsprüfung bei Apotheken — klassisch BVerfGE 7, 377).
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