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Zivilrecht

Mietminderung bei Modernisierungsarbeiten — zulässig?

gefragt von Mieter, Nicht-Jurist

Mein Vermieter lässt gerade das Haus energetisch sanieren. Wochenlang Lärm, Staub, teils kein Warmwasser. Darf ich die Miete mindern? Und wenn ja, um wie viel?

BGBMietrechtMietminderung§ 555d

1 Antworten

J
Jurafuchs-Redaktion
Antwort der Jurafuchs-Redaktion
14

Hier ist rechtliche Beratung vor Ort wichtig — die folgenden Hinweise sind nur allgemein. Rechtslage: Grundsätzlich führen Mängel der Mietsache zur Minderung (§ 536 BGB). Bei Modernisierungsmaßnahmen gibt § 555d BGB aber eine Sonderregelung: Während der ersten drei Monate einer Modernisierung ist die Minderung ausgeschlossen, wenn der Vermieter seine Ankündigungspflicht (§ 555c BGB) ordnungsgemäß erfüllt hat. Ab dem vierten Monat greift wieder die Minderung nach Billigkeitsgesichtspunkten. Höhe: abhängig von konkreter Beeinträchtigung — Lärm 10–30%, kein Warmwasser zusätzlich bis 20%, Baustaub zusätzlich möglich. Bitte keine Miete eigenmächtig einbehalten ohne rechtlichen Rat — Kündigungsrisiko bei zu hoher Minderung.

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