Wenn jemand mir eine blanko unterschriebene Vollmacht gibt, die ich selbst ausfülle — wer ist dann der Erklärende im Rechtssinne? Ich als Ausfüllender oder der Unterschreibende?
1 Antworten
Klassische Abgrenzung Bote vs. Stellvertreter. Der Stellvertreter gibt eine eigene Willenserklärung ab in fremdem Namen (§ 164 BGB). Der Bote übermittelt nur eine fremde Willenserklärung. Beim Ausfüllen einer blanko unterschriebenen Urkunde ist die h.M.: der Ausfüllende ist Bote des Unterschreibenden, soweit er im Rahmen der Ermächtigung bleibt. Er übermittelt die Willenserklärung des Unterschreibenden mit konkretisiertem Inhalt. Überschreitet er die Ermächtigung, trägt der Unterschreibende die Rechtsscheinhaftung analog § 172 BGB. Für die Klausur: Immer klar trennen zwischen „eigene WE abgeben“ und „fremde WE übermitteln“ — nur das entscheidet über Stellvertretung oder Botenschaft.
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